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   BSG, 13.12.2007 - B 9/9a SB 32/07 B   

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https://dejure.org/2007,62239
BSG, 13.12.2007 - B 9/9a SB 32/07 B (https://dejure.org/2007,62239)
BSG, Entscheidung vom 13.12.2007 - B 9/9a SB 32/07 B (https://dejure.org/2007,62239)
BSG, Entscheidung vom 13. Dezember 2007 - B 9/9a SB 32/07 B (https://dejure.org/2007,62239)
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  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 13.12.2007 - B 9/9a SB 32/07 B
    Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss der Beschwerdeführer mithin Folgendes aufzeigen: (1) eine konkrete Rechtsfrage, (2) ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, (3) ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit sowie (4) die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung, also eine Breitenwirkung (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17; SozR 1500 § 160a Nr. 7, 11, 13, 31, 59, 65).

    8 Eine behauptete fehlerhafte Rechtsanwendung kann nicht Gegenstand einer Nichtzulassungsbeschwerde sein (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7; SozR 3-1500 § 160 Nr. 26).

  • BSG, 27.01.1999 - B 4 RA 131/98 B

    Divergenz im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 13.12.2007 - B 9/9a SB 32/07 B
    8 Eine behauptete fehlerhafte Rechtsanwendung kann nicht Gegenstand einer Nichtzulassungsbeschwerde sein (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7; SozR 3-1500 § 160 Nr. 26).
  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

    Auszug aus BSG, 13.12.2007 - B 9/9a SB 32/07 B
    Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss der Beschwerdeführer mithin Folgendes aufzeigen: (1) eine konkrete Rechtsfrage, (2) ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, (3) ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit sowie (4) die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung, also eine Breitenwirkung (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17; SozR 1500 § 160a Nr. 7, 11, 13, 31, 59, 65).
  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 13.12.2007 - B 9/9a SB 32/07 B
    Die bloße Behauptung, das angegriffene Urteil weiche von der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Bildung des Gesamt-GdB ab, reicht nicht aus (vgl zu den Darlegungsanforderungen bei der Divergenzrüge: BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 21, 29).
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